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MENSCHENRECHTE und PATIENTENRECHTE PDF Drucken E-Mail


Der Begriff „Recht“ sagt aus dass die betreffende Situation unstreitbar und von jedem akzeptable ist. Mit anderen Worten wird die Freiheit, Autorität oder Möglichkeit in bestimmten Formen, die durch existierende Gesetze, universale Deklarationen oder zu mindest durch eine mündliche Tradition dem Individuum gewährt wird, wird „Recht“ genannt.

Menschen Rechte sind solche die allein aufgrund der Tatsache dass das Individuum ein Mensch ist dem gewährt sind. Es reicht aus ein Mensch zu sein; eine andere Begründung ist nicht erforderlich. Gesundheitsleistungen zu genießen zu dürfen ist einer der Grund-Menschenrechte. Daher müssen Patientenrechte in diesem universalen Rahmen bewertet werden.

Jeder, der sich für eine Gesundheitsdienstleistung an unsere Klinik wendet hat das Recht;

1. Generelle Nutzung der Dienstleistung
Im Rahmen von Gesetzen und Gerechtigkeit Gesundheitsfördernden Aktivitäten und präventiven Gesundheitsleistungen zu erhalten,

2. Gleicher Zugang zu Leistung
Dienstleistungen unabhängig von Rasse, Sprache, Religion und Glaubensrichtung, Geschlecht, Politische Meinung, Philosophischen Glauben und Wirtschaftlicher und Sozialer Lage zu erhalten,

3. Information
Jegliche Leistungen und Möglichkeiten zu erfahren,

4. Einrichtungen Auswählen und Wechseln
Die Gesundheitseinrichtung zu wählen und zu wechseln und von den Gesundheitsleistungen der ausgewählten Gesundheitseinrichtung zu profitieren,

5. Das Personal kennen lernen, Wählen und Wechseln
Die Identität, Position und Titel der Ärzte und anderweitigen Personal, die die Gesundheitsleistung geben wird, zu erfahren, zu wählen und diese zu wechseln,

7. Vertraulichkeit
Jegliche Gesundheitsleistungen in einem der Vertraulichkeit entsprechenden Umfeld zu erhalten,

8. Einverständnis und Erlaubnis
Der Erhalt des Einverständnisses bei medizinischen Eingriffen und im Rahmen dieses Einverständnisses die Leistungen zu nutzen,

9. Ablehnen und Anhalten
Die Behandlung abzulehnen und zu verlangen es anzuhalten,

10. Sicherheit
Die Gesundheitsleistung in einer sicheren Umgebung zu erhalten,

11. Die Religiösen Pflichten Erfüllen  
Im Rahmen der Möglichkeiten der Einrichtung und der Maßnahmen der Verwaltung die religiösen Pflichten erfüllen zu können,

12. Respekt
Dienstleistungen mit Respekt, Sorgfalt und Genauigkeit freundlich, nett und mit Nachsicht zu erhalten,

13. Komfort
Gesundheitsleistungen in einer komplett hygienischen, von jeglichen lauten und störenden Faktoren gereinigter Umgebung zu erhalten,

14. Besuch
Gemäß den Regelungen und Grundsätzen, bestimmt durch die Institutionen und Einrichtungen, Besucher zu empfangen,

15. Begleitperson
Im Rahmen der Gesetzgebung, der Möglichkeiten der Gesundheitsinstitutionen und –einrichtungen eine Begleitperson haben zu dürfen,

16. Das Recht auf Antrag, Beschwerde und Klage
Im Falle einer Missachtung der Rechte seine Antrags-, Beschwerde- und Klagerechte zu gebrauchen,

17. Kontinuierliche Leistung
Solange es erforderlich ist Gesundheitsdienste zu nutzen,

18. Meinungsäußerung
Meinungen bezüglich der gebotenen Leistungen zu äußern.

 

 

 

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